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   OVG Niedersachsen, 30.10.2020 - 17 LP 1/20   

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https://dejure.org/2020,40559
OVG Niedersachsen, 30.10.2020 - 17 LP 1/20 (https://dejure.org/2020,40559)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 30.10.2020 - 17 LP 1/20 (https://dejure.org/2020,40559)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 30. Oktober 2020 - 17 LP 1/20 (https://dejure.org/2020,40559)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 69 Abs 1 BPersVG; § 75 Abs 3 BPersVG; § 75 Abs 3 Nr 1 BPersVG
    Arbeitszeitverteilung; Beschwerde; Freiwilligkeit; kollektiver Tatbestand; Maßnahme; Messen; Mitbestimmung; personalvertretungsrechtliche Streitigkeit; Tarifvorrang; Wochenendeinsatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 30.06.2005 - 6 P 9.04

    Mitbestimmung bei der Anordnung von Mehrarbeit und Überstunden; Freiwilligkeit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.10.2020 - 17 LP 1/20
    Die Dauer der auf den einzelnen Arbeitstag entfallenden Arbeitszeit ist dabei durch die gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen über die regelmäßige Wochenarbeitszeit in der Weise determiniert, dass die Summe der für die einzelnen Arbeitstage getroffenen Festlegungen den Vorgaben jener Bestimmungen entsprechen muss (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30.6.2005 - BVerwG 6 P 9.04 -, BVerwGE 124, 34, 37 - juris Rn. 21 m.w.N.).

    Die Freiwilligkeit schließt das Mitbestimmungsrecht des Personalrats nicht aus (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30.6.2005, a.a.O., S. 42 f. - juris Rn. 33 m.w.N.).

    Die Zahl der betroffenen Beschäftigten ist nicht erheblich, sondern allenfalls ein Indiz dafür, dass ein kollektiver Tatbestand vorliegt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 12.9.2005 - BVerwG 6 P 1.05 -, juris Rn. 29; Beschl. v. 30.6.2005, a.a.O., S. 42 f. - juris Rn. 34; Beschl. v. 12.8.2002 - BVerwG 6 P 17.01 -, juris Rn. 15).

  • BVerwG, 08.01.2001 - 6 P 6.00

    Kurzpausen während der Bildschirmarbeit; Mitbestimmung in Arbeitszeitfragen;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.10.2020 - 17 LP 1/20
    Der Mitbestimmung nach § 75 Abs. 3 Nr. 1 BPersVG unterfällt jede Maßnahme, die eine generelle und unmittelbar verbindliche Verteilung der abzuleistenden Arbeitszeit auf die Arbeitstage der Woche oder deren Einteilung an den einzelnen Wochentagen vornimmt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 8.1.2001 - BVerwG 6 P 6.00 -, juris Rn. 21 m.w.N.).
  • BVerwG, 12.08.2002 - 6 P 17.01

    Mitbestimmung des Personalrats; Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.10.2020 - 17 LP 1/20
    Die Zahl der betroffenen Beschäftigten ist nicht erheblich, sondern allenfalls ein Indiz dafür, dass ein kollektiver Tatbestand vorliegt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 12.9.2005 - BVerwG 6 P 1.05 -, juris Rn. 29; Beschl. v. 30.6.2005, a.a.O., S. 42 f. - juris Rn. 34; Beschl. v. 12.8.2002 - BVerwG 6 P 17.01 -, juris Rn. 15).
  • BVerwG, 18.05.2004 - 6 P 13.03

    Mitbestimmung bei Maßnahmen zur Hebung der Arbeitsleistung; Dokumentation und

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.10.2020 - 17 LP 1/20
    Wenn jedoch aufgrund einer gesetzlichen oder tariflichen Regelung die Ausgestaltung der Einzelmaßnahmen dem Dienststellenleiter überlassen ist, unterliegt dessen Entscheidung - auch bei rein normvollziehenden Maßnahmen ohne Ermessensspielraum - der Richtigkeitskontrolle des Personalrats im Wege der Mitbestimmung (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.5.2004 - BVerwG 6 P 13.03 -, BVerwGE 121, 38, 41 - juris Rn. 17 m.w.N.).
  • BVerwG, 12.09.2005 - 6 P 1.05

    Mitbestimmung des Personalrats bei der Anordnung von Überstunden oder Mehrarbeit;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.10.2020 - 17 LP 1/20
    Die Zahl der betroffenen Beschäftigten ist nicht erheblich, sondern allenfalls ein Indiz dafür, dass ein kollektiver Tatbestand vorliegt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 12.9.2005 - BVerwG 6 P 1.05 -, juris Rn. 29; Beschl. v. 30.6.2005, a.a.O., S. 42 f. - juris Rn. 34; Beschl. v. 12.8.2002 - BVerwG 6 P 17.01 -, juris Rn. 15).
  • BVerwG, 17.05.2017 - 5 P 2.16

    Behördenorganisation; Bundesagentur für Arbeit; Datenverarbeitung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.10.2020 - 17 LP 1/20
    Unter einer Maßnahme im personalvertretungsrechtlichen Sinne ist jede auf eine Veränderung des bestehenden Zustandes abzielende Handlung oder Entscheidung der Dienststellenleitung zu verstehen, die den Rechtsstand der Beschäftigten berührt und durch deren Durchführung das Beschäftigungsverhältnis oder die Arbeitsbedingungen eine Änderung erfahren (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.5.2017 - BVerwG 5 P 2.16 -, juris Rn. 10 m.w.N.).
  • BVerwG, 20.01.1993 - 6 P 21.90

    Personalvertretung - Initiativantrag - Stufenvertretung - Arbeitszeitregelung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.10.2020 - 17 LP 1/20
    Der dem Personalrat durch § 75 Abs. 3 Nr. 1 BPersVG übertragene Schutzauftrag besteht neben einer Überwachung der Einhaltung arbeitszeitrechtlicher Schutzbestimmungen darin, berechtigte Anliegen der Beschäftigten mit den dienstlichen Belangen in Einklang zu bringen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.1.1993 - BVerwG 6 P 21.90 -, BVerwGE 91, 346, 350 - juris Rn. 24; Rehak, in: Lorenzen u.a., BPersVG, § 75 Rn. 323 f. (Stand: Februar 2017) jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 20.07.1984 - 6 P 16.83

    Mehrarbeit - Überstunden - Zeitliche Festlegung - Umfang - Mitbestimmungsrecht -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.10.2020 - 17 LP 1/20
    Sie unterliegt nicht der Mitbestimmung des Personalrats (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.7.1984 - BVerwG 6 P 16.83 -, BVerwGE 70, 1, 2 - juris Rn. 22).
  • BVerwG, 09.10.1991 - 6 P 12.90

    Kurzfristige Überstundenanordnung - Mitbestimmung des Personalrats - Zeitliche

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.10.2020 - 17 LP 1/20
    Der arbeitszeitbezogene Mitbestimmungstatbestand verlangte nach der früheren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich der Senat angeschlossen hatte (vgl. etwa Senatsbeschl. v. 17.3.1996 - 17 L 2265/96 -, ZfPR 1998, 10 ff.), eine "generelle Regelung" der Dienststelle, die umfassend und allgemein auf alle Beschäftigten oder eine Gruppe von Beschäftigten bezogen ist (vgl. etwa BVerwG, Beschl. v. 9.10.1991 - BVerwG 6 P 12.90 -, juris Rn. 18; Beschl. v. 1.6.1987 - BVerwG 6 P 8.85 -, juris Rn. 18 m.w.N.).
  • BVerwG, 01.06.1987 - 6 P 8.85

    Mitbestimmungsrecht - Personalrat

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.10.2020 - 17 LP 1/20
    Der arbeitszeitbezogene Mitbestimmungstatbestand verlangte nach der früheren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich der Senat angeschlossen hatte (vgl. etwa Senatsbeschl. v. 17.3.1996 - 17 L 2265/96 -, ZfPR 1998, 10 ff.), eine "generelle Regelung" der Dienststelle, die umfassend und allgemein auf alle Beschäftigten oder eine Gruppe von Beschäftigten bezogen ist (vgl. etwa BVerwG, Beschl. v. 9.10.1991 - BVerwG 6 P 12.90 -, juris Rn. 18; Beschl. v. 1.6.1987 - BVerwG 6 P 8.85 -, juris Rn. 18 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2018 - 20 A 526/17

    Mitbestimmungspflicht des Personalrats bei der Anordnung des Einsatzes von

  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.03.2018 - 62 PV 4.17

    Mitbestimmungspflicht; gesetzlich bedingte Datenumstellung in einer Abteilung;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2004 - 1 A 4194/02

    Mitbestimmung über Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit; Vereinbarung

  • OVG Niedersachsen, 17.03.1996 - 17 L 2265/96
  • OVG Niedersachsen, 23.06.2022 - 18 LP 3/21

    Arbeitszeit; Beschwerde; Corona; Kostenübernahme; Mitbestimmung; Personalrat;

    Zu Recht hat bereits das Verwaltungsgericht darauf hingewiesen (Beschl. v. 16.7.2021, Umdruck S. 14 f.), dass eine Freiwilligkeit deren Einsatzes die Annahme eines kollektiven Tatbestands nicht ausschließt (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 30.10.2020 - 17 LP 1/20 -, juris Rn. 35 m.w.N.).
  • VG München, 27.01.2022 - M 20 PE 22.395

    Einstweilige Verfügung (abgelehnt), Mitbestimmung bei Dienstplänen, Erfordernis

    Vielmehr verbleibt es bei dem Erfordernis eines kollektiven Tatbestands; Individualmaßnahmen einzelnen Beschäftigten gegenüber sind nicht mitbestimmungspflichtig (vgl. OVG Lüneburg, B.v. 30.10.2020 - 17 LP 1/20 - juris Rn. 35; B.v. 28.3.2017 - 18 LP 9/15 - juris Rn. 49; OVG Hamburg, B.v. 29.5.2019 - 14 Bf 4/19.PVL - juris Rn. 39 mit umfangreichen Nachweisen).
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